NOVAFON Schallwellengeräte werden mit einer Garantie von 2 Jahren geliefert (ab Kaufdatum gegen Vorlage des Kaufbelegs). Diese Garantie gilt für Mängel am Produkt, die auf einem Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen. Für Akku und Zubehör gelten eingeschränkte abweichende Garantiezeiten sowie eine eingeschränkte Gewährleistung. Siehe hierzu auch Produktgarantien.
NOVAFON führt im Gewährleistungs- und Garantiefalle nach eigenem Ermessen entweder eine Reparatur des betroffenen Produktes durch oder stellt ein neues, gleichwertiges Produkt im Tausch zur Verfügung.
Von der Garantieleistung sowie Gewährleistung ausgenommen sind Beschädigungen bzw. Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung und der darin aufgeführten Sicherheitshinweise, zurückzuführen sind. Des Weiteren sind Merkmale bzw. Erscheinungen bei Geräten, Geräteteilen und Zubehör, die aufgrund natürlicher Abnutzung entstanden sind von der Garantie ausgeschlossen.
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